Hallo Herr Mutscher,
auch Behörden haben sich an Recht und Gesetz zu halten und können nicht einfach mal so fordern, was sie wollen. Wenn in der IndBauRL 2 % steht, dann gelten die 2 %, und wenn die Behörde mehr fordern will, dann muss sie dieses auf einer gesetzlichen Grundlage basierend begründen.
Einfach mal fordern was sie will... - nö, so geht das nicht. Und nur, weil der Feuerwehr aus irgendwelchen persönlichen Gedankenspielen z. B. Teile der IndBauRL nicht gefallen, kann sie sich den Brandschutz nicht selber stricken, wie sie will.
Außerdem - der Planer legt die Anforderungen fest, nicht die Behörde, denn der Planer haftet auch dafür. Und wenn Sie als Planer immer das ungesehen übernehmen, was sich Behörden als Auflagen ausdenken, kann der Brandschutz ganz schön teuer werden...
Gruß
Alexander Vonhof